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Wege zum Erfolg nach Corona

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Daniel Bruellmann
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Erfolg nach Corona - Success after Corona

Mit Geld allein ist der Erfolg nach Coro­na nicht sichergestellt. Erle­ichterte Kred­ite und Zahlungsauf­schub sor­gen erst für Liq­uid­ität. Erfolg bed­ingt aber Belast­barkeit, ein Geschäftsmod­ell mit funk­tion­ieren­der Liefer­kette, effizien­tem Betrieb und mar­gen­trächtiger Kun­den­ab­satz, neben ein­er starken Bilanzstruk­tur. Geschäfte und Bere­iche, die in den Wertschöp­fungs­ket­ten gut posi­tion­iert sind, kön­nten durch die Ver­w­er­fun­gen, die beschle­u­nigte tech­nol­o­gis­che Entwick­lung und online Ver­lagerung der Geschäftsmod­elle Mark­tan­teile gewin­nen. Andere wer­den sich neu aus­richt­en müssen. Auch die let­zten insol­ven­zrechtlichen Vere­in­fachun­gen kön­nen dabei helfen, das Gute zu retten.

Die Coro­na-Pan­demie hat Unternehmen erhe­bliche Her­aus­forderun­gen gestellt. Das Ende ist zudem noch nicht sich­er abse­hbar. Kurzarbeit­gelder, garantierte Covid-Dar­lehen, Entschädi­gun­gen und ver­schiedene rechtlichen Erle­ichterun­gen wie in der Schweiz die vor­läu­fige Ent­bindung von der Über­schul­dungsanzeige und die COVID-19-Stun­dung helfen, Zeit zu gewin­nen, um Fol­gen abzufed­ern. Die CH Mass­nah­men sind mit solchen in D, A, UK, E, usw. ver­gle­ich­bar. Die mas­siv­en staatlichen Hil­f­s­pakete soll­ten zumin­d­est helfen, eine Konkur­swelle zu verzögern und einzuschränken.

Viele KMU müssen trotz­dem um ihre Exis­tenz kämpfen. Dass in der Schweiz viele COVID Kred­ite beansprucht wur­den, ist sin­nvoll, kann aber auch auf knappe Reser­ven hinweisen.

Neben starkem Eigenkap­i­tal braucht es für den Erfolg nach Coro­na auch gesunde Betrieb­s­mar­gen und fort­geschrit­tene Dig­i­tal­isierung des Geschäftes, oder zumin­d­est dig­i­tale Bere­itschaft und Trans­for­ma­tion um die Belast­barkeit der Unternehmen zu sichern.

Unternehmen, die solche Belast­barkeit in der Krise nicht vor­wiesen, kon­nten durch staatlich garantierte Kred­ite den­noch Liq­uid­ität sich­er­stellen. Damit sollen sie sich wieder strate­gisch erfol­gre­ich inner­halb der Wertschöp­fungs­kette posi­tion­ieren können.

Falls durch die Krise auch die Bilanzstruk­tur gravieren­den Schaden erlit­ten hat, erlaubt die (nur bis 19.Oktober 2020 gülti­gen) Covid 19-Verord­nung zum Insol­ven­zrecht im 2020 ein halbes Jahr lang, dass sich Unternehmen diskret sanieren, ohne eine allfäl­lige Über­schul­dung anzeigen zu müssen. Bei der Fest­stel­lung der Über­schul­dung sind die staatlich besicherten COVID-19 Kred­ite nicht dem Fremd­kap­i­tal anzurechnen.

Kleine und mit­tlere Unternehmen, welche nicht damit rech­nen kön­nen, die Kap­i­ta­lan­forderun­gen bis Ende 2020 wieder­herzustellen und nicht den Kri­te­rien für die ordentliche Revi­sion­spflicht entsprechen, haben tem­porär Zugang zu ein­er vere­in­facht­en, prak­tisch voraus­set­zungslosen pro­vi­sorischen Covid 19-Stun­dung erhal­ten, welche Lohn­forderun­gen und Ali­mente­nansprüche, sowie Sistierung von Prozessen und Auflö­sung von Dauer­schuld­ver­hält­nis­sen ausklam­mert, und so eine beschränk­tere Wirkung als eine ordentliche pro­vi­sorische Nach­lassstun­dung mit Sach­wal­ter hat.

Die Nach­lassstun­dung ste­ht auch in der Folge noch offen und kann nun tem­porär eben­falls ohne pro­vi­sorischen Sanierungs­plan und für sechs Monate beantragt werden.

Im Rah­men von Sanierungs­mass­nah­men kann eine Stun­dung auch den Verkauf eines Unternehmen­steils als “Prepack” begün­sti­gen. Mehr dazu fol­gt noch. Oder fra­gen Sie uns ein­fach.

Viele Unternehmen mit zu hohem Ver­schul­dungs­grad, vor allem im oder im Zusam­men­hang mit der hart getrof­fe­nen Touris­mus­branche, kön­nten nicht über­leben und zu ein­er Welle von Notverkäufen führen.

Somit beste­hen für die Unternehmen Hil­f­s­mit­tel zur finanziellen Sanierung, um auch die Bilanzstruk­tur für die Zukun­ft auszuricht­en. Dies mag vor der Krise gut posi­tion­ierten Unternehmen aus­re­ichen für den Erfolg nach Coro­na, wenn die Liefer­kette und die Ver­fas­sung der Kun­den ohne Schaden geblieben sind. Wenn jedoch bere­its vor der Krise eine nicht starke Posi­tion­ierung, knappe Mar­gen, hohe Ver­schul­dung oder auch danach, Ver­w­er­fun­gen bei Liefer­an­ten und Kun­den festzustellen war, reicht wed­er Liq­uid­ität noch finanzielle Restruk­turierung, ohne auch wirk­same Anpas­sun­gen am Geschäftsmod­ell. Geschäftlich strate­gis­che, struk­turelle und oper­a­tionelle Fra­gen ste­hen für das Unternehmen weit­er­hin im Vordergrund.

Eine finanzielle Sanierung bringt wenig, wenn sie nicht ein zukün­ftig erfol­gre­ich­es Geschäft ermöglicht. Nun ist der Zeit­punkt, wo die anste­hen­den Verän­derun­gen angepackt wer­den müssen. Sprechen Sie mit uns darüber.