- Wege zum Erfolg nach Corona — 05/06/2020
- Strategie und Restrukturierung — 24/01/2020
- Transaktionsabschluss — 27/04/2018
Mit Geld allein ist der Erfolg nach Corona nicht sichergestellt. Erleichterte Kredite und Zahlungsaufschub sorgen erst für Liquidität. Erfolg bedingt aber Belastbarkeit, ein Geschäftsmodell mit funktionierender Lieferkette, effizientem Betrieb und margenträchtiger Kundenabsatz, neben einer starken Bilanzstruktur. Geschäfte und Bereiche, die in den Wertschöpfungsketten gut positioniert sind, könnten durch die Verwerfungen, die beschleunigte technologische Entwicklung und online Verlagerung der Geschäftsmodelle Marktanteile gewinnen. Andere werden sich neu ausrichten müssen. Auch die letzten insolvenzrechtlichen Vereinfachungen können dabei helfen, das Gute zu retten.
Die Corona-Pandemie hat Unternehmen erhebliche Herausforderungen gestellt. Das Ende ist zudem noch nicht sicher absehbar. Kurzarbeitgelder, garantierte Covid-Darlehen, Entschädigungen und verschiedene rechtlichen Erleichterungen wie in der Schweiz die vorläufige Entbindung von der Überschuldungsanzeige und die COVID-19-Stundung helfen, Zeit zu gewinnen, um Folgen abzufedern. Die CH Massnahmen sind mit solchen in D, A, UK, E, usw. vergleichbar. Die massiven staatlichen Hilfspakete sollten zumindest helfen, eine Konkurswelle zu verzögern und einzuschränken.
Viele KMU müssen trotzdem um ihre Existenz kämpfen. Dass in der Schweiz viele COVID Kredite beansprucht wurden, ist sinnvoll, kann aber auch auf knappe Reserven hinweisen.
Neben starkem Eigenkapital braucht es für den Erfolg nach Corona auch gesunde Betriebsmargen und fortgeschrittene Digitalisierung des Geschäftes, oder zumindest digitale Bereitschaft und Transformation um die Belastbarkeit der Unternehmen zu sichern.
Unternehmen, die solche Belastbarkeit in der Krise nicht vorwiesen, konnten durch staatlich garantierte Kredite dennoch Liquidität sicherstellen. Damit sollen sie sich wieder strategisch erfolgreich innerhalb der Wertschöpfungskette positionieren können.
Falls durch die Krise auch die Bilanzstruktur gravierenden Schaden erlitten hat, erlaubt die (nur bis 19.Oktober 2020 gültigen) Covid 19-Verordnung zum Insolvenzrecht im 2020 ein halbes Jahr lang, dass sich Unternehmen diskret sanieren, ohne eine allfällige Überschuldung anzeigen zu müssen. Bei der Feststellung der Überschuldung sind die staatlich besicherten COVID-19 Kredite nicht dem Fremdkapital anzurechnen.
Kleine und mittlere Unternehmen, welche nicht damit rechnen können, die Kapitalanforderungen bis Ende 2020 wiederherzustellen und nicht den Kriterien für die ordentliche Revisionspflicht entsprechen, haben temporär Zugang zu einer vereinfachten, praktisch voraussetzungslosen provisorischen Covid 19-Stundung erhalten, welche Lohnforderungen und Alimentenansprüche, sowie Sistierung von Prozessen und Auflösung von Dauerschuldverhältnissen ausklammert, und so eine beschränktere Wirkung als eine ordentliche provisorische Nachlassstundung mit Sachwalter hat.
Die Nachlassstundung steht auch in der Folge noch offen und kann nun temporär ebenfalls ohne provisorischen Sanierungsplan und für sechs Monate beantragt werden.
Im Rahmen von Sanierungsmassnahmen kann eine Stundung auch den Verkauf eines Unternehmensteils als “Prepack” begünstigen. Mehr dazu folgt noch. Oder fragen Sie uns einfach.
Viele Unternehmen mit zu hohem Verschuldungsgrad, vor allem im oder im Zusammenhang mit der hart getroffenen Tourismusbranche, könnten nicht überleben und zu einer Welle von Notverkäufen führen.
Somit bestehen für die Unternehmen Hilfsmittel zur finanziellen Sanierung, um auch die Bilanzstruktur für die Zukunft auszurichten. Dies mag vor der Krise gut positionierten Unternehmen ausreichen für den Erfolg nach Corona, wenn die Lieferkette und die Verfassung der Kunden ohne Schaden geblieben sind. Wenn jedoch bereits vor der Krise eine nicht starke Positionierung, knappe Margen, hohe Verschuldung oder auch danach, Verwerfungen bei Lieferanten und Kunden festzustellen war, reicht weder Liquidität noch finanzielle Restrukturierung, ohne auch wirksame Anpassungen am Geschäftsmodell. Geschäftlich strategische, strukturelle und operationelle Fragen stehen für das Unternehmen weiterhin im Vordergrund.
Eine finanzielle Sanierung bringt wenig, wenn sie nicht ein zukünftig erfolgreiches Geschäft ermöglicht. Nun ist der Zeitpunkt, wo die anstehenden Veränderungen angepackt werden müssen. Sprechen Sie mit uns darüber.